Sie sind hier: Startseite » Mariä Himmelfahrt: Gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Jettenbach
Der Gemeinde Jettenbach liegt ein Schreiben vom Bayerischen Landesamt für Statistik über das Feiertagsgesetz zu Mariä Himmelfahrt vor, das ab dem Jahr 2025 weiterhin ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Jettenbach ist.
Das Schreiben steht in der nachfolgenden Datei zum Download bereit:
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