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Das Finanzamt Mühldorf a. Inn hat uns die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag / Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 übermittelt. Aus dem Messbetrag errechnet die Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer. Bei Abgleich der bisherigen mit den neuen Messbeträgen sind uns erhebliche Unterschiede aufgefallen.
Wir bitten alle Eigentümer ggf. Ihre beim Finanzamt Mühldorf a. Inn eingereichte Grundsteuererklärung zum 01.01.2022 zu überprüfen.
Grundsteueränderungsanzeigen (BayGrSt 5) und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen beim Finanzamt aus oder sind online abrufbar unter www.grundsteuer.bayern.de.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Festsetzung Ihres Messbetrages hat.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: