25. Sep. 2024

Informationen der VG Kraiburg zur Grundsteuerreform

Das Finanzamt Mühldorf a. Inn hat uns die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag / Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 übermittelt. Aus dem Messbetrag errechnet die Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer. Bei Abgleich der bisherigen mit den neuen Messbeträgen sind uns erhebliche Unterschiede aufgefallen.

Wir bitten alle Eigentümer ggf. Ihre beim Finanzamt Mühldorf a. Inn eingereichte Grundsteuererklärung zum 01.01.2022 zu überprüfen.

Grundsteueränderungsanzeigen (BayGrSt 5) und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen beim Finanzamt aus oder sind online abrufbar unter www.grundsteuer.bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Festsetzung Ihres Messbetrages hat.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: