19. März 2025

Überschwemmungsgebiet am Inn

Geplante Änderung der Verordnung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn über das Überschwemmungsgebiet am Inn auf dem Gebiet der Gemeinden Aschau a. Inn, Jettenbach, Waldkraiburg, Kraiburg a. Inn, Mühldorf a. Inn und Polling von Flusskilometer 127,900 bis Flusskilometer 101,000.

Durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, wurden in den letzten Jahren Maßnahmen zum Hochwasserschutz entlang der Flur-Nrn. 1436, 1436/17, 1566, 1436/7, 1436/19, 1556, 1552, 1551/1, 1551, 1436/15, 1436/14 und 1437/2, jeweils Gemarkung und Stadt Mühldorf a. Inn, durchgeführt. Dadurch sollen die vorhandene Wohnbebauung, die Kläranlage der Stadt Mühldorf a. Inn und die Gebäude der Firma ODU vor oberirdischen Auswirkungen eines hundertjährlichen Hochwassers (zuzüglich 15 % Klimafaktor) geschützt werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme kann das durch die Baumaßnahmen gesicherte Gebiet nun aus dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Inns herausgenommen werden.

Vor Erlass der Änderungsverordnung wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt (Art. 73 Abs. 3 Bayer. Wassergesetz). Im Rahmen dessen werden folgende Unterlagen ausgelegt:

Diese können in der Zeit vom 18.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025 eingesehen werden auf der Internetseite des Marktes Kraiburg a. Inn unter https://www.markt-kraiburg.de/, der Gemeinde Jettenbach unter https://www.jettenbach-am-inn.de/ sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn unter https://www.lra-mue.de/umwelt-klimaschutz-und-energie/wasserrecht/bekanntmachungen-laufender-verfahren

Soweit kein Zugang zum Internet besteht, können die veröffentlichten Unterlagen beim Landratsamt Mühldorf a. Inn, Fb. 42/Wasserrecht, oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn nach Voranmeldung eingesehen werden. Näheres ist den Anlagen zu entnehmen.

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